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   OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss (OWi) 283/03   

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OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss (OWi) 283/03 (https://dejure.org/2003,28330)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.10.2003 - Ss (OWi) 283/03 (https://dejure.org/2003,28330)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - Ss (OWi) 283/03 (https://dejure.org/2003,28330)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 309/91
    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
    auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Oktober 1991 5 Ss OWi 309/91).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
    Ein nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlicher Hinweis muss nämlich in der Weise gegeben werden, dass der Betroffene eindeutig erkennen kann, es werde für das erkennende Gericht bei der Beurteilung auf diesen Gesichtspunkt ankommen und er werde seine Verteidigung hierauf einzurichten haben (BGHSt 22, 29 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Da der Bußgeldbescheid vom 24.06.2005 hierzu überhaupt keine Angabe enthält, ist insoweit jedoch vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), so dass der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (OLG Dresden DAR 2004, 102; OLG Hamm VRS 63, 56).

    Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass sich der Betroffene nach einem förmlichen gerichtlichen Hinweis anders verteidigt oder seinen Einspruch zurückgenommen hätte (OLG Dresden DAR 2004, 102).

  • OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17

    Nötiger Hinweis auf mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei

    Ohne vorhergehenden Hinweis über die Veränderung der Schuldform durfte der Betroffene nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347; OLG Dresden DAR 2004, 102).
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